Die Frühen Hilfen sind in die Grundrechte eingebettet und gesetzlich verankert. Die Ziele der Frühen Hilfen leiten sich
von der Kinderrechtskonvention ab und beziehen sich auf das Grundgesetz. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz, das Bundeskinderschutzgesetz und das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz konkretisieren die Frühen Hilfen.
Diese und weitere Gesetzestexte und Gesetzesauszüge können Sie im Folgenden einsehen: